Richtlinien für eingehende Untersuchen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen
Die nun vorliegenden „Baumuntersuchungsrichtlinien“ formulieren wichtige Grundsätze und Anforderungen, welche aus fachlicher und rechtlicher Sicht an eingehende Untersuchungen zu stellen sind und beschreiben die wichtigsten technischen Untersuchungsverfahren. Sie sind für Bäume anzuwenden, bei denen nach der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben. Baumuntersuchungen werden i. d. R. nur bei einem sehr geringen Teil der auf Verkehrssicherheit zu kontrollierenden Bäume notwendig. Die Richtlinien machen deutlich, dass es für Baumuntersuchungen kein „Patentrezept“ gibt, sondern dass die Auswahl der methodischen Vorgehensweise bzw. der technischen Untersuchungsverfahren sowie die abschließende Beurteilung des Baumes im Rahmen der Untersuchung vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Zusammen mit den „Baumkontrollrichtlinien“ stehen nun zwei korrespondierende Regelwerke zur Verfügung, welche die vom BGH hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht von Bäumen verlangte Regelkontrolle und die eingehende Untersuchungspflicht (Baumuntersuchung) gemäß aktuellem Stand von Wissenschaft und Praxis normieren
Autor*innen: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (Hrsg.)
Auflage: 1.
Erscheinungsjahr: 2013
Verlag: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
Seiten: 42
Format: Broschiert
Abmessungen: A4